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Allgemeine GEschäftsbedingungen (AGB)

1. Grundlage und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Grundsätzliches in der Zusammenarbeit mit uns und gelten sowohl für das erste Geschäft bzw. den ersten Kontakt als auch für alle weiteren – auch wenn sie nicht erneut zur Kenntnis gebracht werden. Ein Vertrag kommt zwischen Vollkaufleuten auch mündlich durch Beauftragung zum Tätigwerden zustande. Einer eventuellen Gegenbestätigung unter Bezugnahme auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebote und Gewährleistung

Die Informationen in unseren Angeboten sind uns von Dritten übermittelt worden. Für deren Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenvermietung und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Eine eventuelle Haftungspflicht ist auf max. € 5.000.000 begrenzt.

3. Vertraulichkeit und Weiterreichung

Alle Informationen sind, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, ausschließlich für unseren Vertragspartner bestimmt. Sollte durch die unbefugte Weitergabe von Informationen ein Vertrag zwischen Parteien zustande kommen, die nicht in einem Vertragsverhältnis mit uns standen, ist gleichwohl eine Provision verdient. Der die Informationen weitergebende Vertragspartner haftet uns gegenüber für die Zahlung der Provision.

4. Provisionsanspruch und Fälligkeit

Die Provision ist durch Nachweis einer Vertragsgelegenheit oder durch Vermittlung eines Vertrags nach rechtswirksamer Gültigkeit verdient. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Sie ist 14 Tage nach Rechnungsstellung zzgl. MwSt. zur Zahlung fällig. Ein Nachweis gilt als anerkannt, sofern nicht unverzüglich schriftlich Vorkenntnis geltend gemacht wird. Die Provision ist auch dann verdient, wenn ein anderer als der angebotene oder ein wirtschaftlich abweichender Vertrag auf Basis der angebotenen Vertragsgelegenheit zustande kommt, sofern das Ziel der Beauftragung erfüllt ist.

5. Provisionssätze

Miet- und Pachtverträge


  • Verträge mit einer festen Laufzeit von bis zu 5 Jahren das 3-fache einer Bruttomonatsmiete
  • Verträge mit einer festen Laufzeit von mehr als 5 bis einschließlich 9 Jahren das  4-fache einer Bruttomonatsmiete
  • Verträge mit einer festen Laufzeit ab 10 Jahren das 5-fache einer Bruttomonatsmiete


Die vorgenannten Sätze erhöhen sich um jeweils eine Bruttomonatsmiete, sollte der Miet- oder Pachtvertrag die einseitige Möglichkeit einer Option, einer Sonderkündigung oder eines Vormietrechts beinhalten. Die Bruttomonatsmiete definiert sich als Nettomonatsmiete sämtlicher Flächen inkl. Stellplätze zzgl. der Nebenkostenvorauszahlung bzw. Nebenkostenpauschale. 

Mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Sollte im Hauptmietvertrag eine Staffelmiete vereinbart sein errechnet sich die Provision auf Basis einer durchschnittlichen Bruttomonatsmiete über die Gesamtlaufzeit des Vertrags.

 
Folgegeschäfte innerhalb von 24 Monaten ab Rechtskraft des Erstgeschäfts werden entsprechend der vorgenannten Provisionssätze vergütet. 


Kaufverträge und Übertragung von Gesellschaftsrechten 


Bei An- und Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Projekten und Gebäuden sowie bei Übertragung von Gesellschaftsrechten errechnet sich die Provision vom Gesamtkaufpreis inkl. aller Nebenleistungen wie folgt:


  • Kaufpreis      bis € 10,0 Mio. 5,0 % zzgl. 19% MwSt.
  • Kaufpreis      ab € 10,0 Mio. 3,0 % zzgl. 19% MwSt.


Erbbaurechtsverträge


Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten 5% des Vertragswertes, welcher sich aus der Kapitalisierung des Erbbauzinses bestimmt zzgl. einer Provision gemäß der Staffel für Kaufverträge für den Wert der Aufbauten.


Developmentverträge


Bei der Entwicklung von Grundstücken und Gebäuden für Dritte errechnet sich die Provision wie folgt:


  • 2% Akquisitionshonorar vom Gesamtkaufpreis für das zu bebauende Grundstück, zahlbar bei Kaufvertragsabschluss
  • 3 % der Bausumme als Honorar für Bauüberwachung und -Controlling, zahlbar bei Baubeginn
  • 12% der Bausumme als Honorar für die Projektentwicklungstätigkeit, zahlbar in drei gleichen Teilen und Intervallen zu 4% innerhalb der angesetzten Bauzeit, beginnend ab der ersten Bautätigkeit


Eine eventuelle Individualvereinbarung ersetzt die vorgenannten Provisionssätze.

6. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt für die Vertragsgegenseite – auch entgeltlich - tätig zu werden.

7. Sonstiges

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung. Fehlt es an einer solchen, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Ersatzbestimmung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit dieser Bestimmungen.



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